Travemünde Ortschild

2005 – Heft 2 / 323

K R I T I C U S

freut sich immer, wenn er seine kritischen Gedanken für das zweite Heft im Jahr von UT aufschreibt. „April-Mai-Juni“, das bedeutet Frühling und vielleicht auch schon ein bißchen Sommer. Auch in diesem Jahr hat es schon ein paar schöne warme Tage gegeben, und sofort erwacht Travemünde aus seinem Winterschlaf. Auf der Strandpromenade flanieren viele gut gelaunte Menschen, einige Mutige genießen die Sonne mit sommerlich mehr oder weniger entblößtem Körper im Strandkorb und in der Vorderreihe sind alle Sitzgelegenheiten vor den Eisdielen, Konditoreien und Restaurants besetzt.

Deswegen ist die Straße auch mit Recht zur „verkehrsberuhigten Zone“, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, erklärt worden und viele Schilder weisen auf diesen Umstand hin. Bis 11 Uhr ist das Be- und Entladen z.B. vor den Geschäften, Hotels und Gaststätten erlaubt. Dabei scheint es auch keine Rolle zu spielen, wieviel Zeit dieser Vorgang in Anspruch nimmt, denn der Transport von z.B. Bierfässern dauert ein Weilchen.

Der Kriticus hat allerdings Zweifel, ob dieser Vorgang von der aufmerksamen und gerade im Sommer häufig präsenten weiblichen Obrigkeit erkannt wird, wenn er z.B. zum Be- und Entladen von Geld oder Überweisungen vor einer Bank halten muß. Soll er sicherheitshalber den Kofferraum aufmachen, damit man sozusagen symbolisch sein Ansinnen erkennen kann? Denn in den ominösen drei Minuten schaffen Kriticus und seine Mitbürger kaum die Erledigung ihrer Angelegenheit.

Ganz verwirrt ist der Kriticus über die Verkehrslage im Bereich des Ostpreußenkais. Auf dem Kai selbst hat man richtig zum Parken einladende Markierungen angebracht, und diese Möglichkeit wird auch oft genutzt. Aber leider ist es verboten, auch wenn man nur zur Apotheke oder zum Dromarkt muß, meistens aus dringlichen Gründen. Der Besuch in einem Fotogeschäft ist schon beinahe ein Fall für Flensburg.

Vorderreihe Travemünde

Nun hat der Kriticus aus der Zeitung erfahren, daß die betroffenen Geschäftsleute wegen dieser Situation schon bei der zuständigen Behörde vorgesprochen haben, um eine praktikable Lösung des Parkproblems zu finden, aber bevor alle zuständigen Ämter zu einem Beschluß gekommen sind, kann eine lange Zeit vergehen. In der Zeitung hat auch gestanden, daß der Ostpreußenkai der Lübecker Hafengesellschaft gehört, ist also eigentlich Privatgelände. Dürfen da die Politessen überhaupt Knöllchen verteilen? Kriticus muß da mal seinen Rechtsanwalt fragen. Auf seinem Grundstück würde er Einspruch erheben.

Vorderreihe Travemünde

Nun erklärt die LHG, das Parken sei wegen der Kreuzfahrtschiffe verboten, das sieht der Kriticus ein, aber wie oft legt am Ostpreußenkai schon mal ein Schiff an? Es gibt eigentlich nur eine vernünftige Lösung: Wenn kein Luxusliner am Kai liegt, darfst Du parken, mit Parkscheibe z.B., kommt ein Schiff, das weiß man schon lange vorher, ist das Halten verboten. Das muß sich doch organisieren lassen! Wir müssen daran denken, daß viele Menschen z. B. aus gesundheitlichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind. Zu diesen Lebewesen gehört, leider, auch der

KRITICUS.

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