Travemünde Ortschild

2006 – Heft 3 / 328

K R I T I C U S

Hat der KRITICUS doch irgendwo gelesen, dass wir nun auch eine Regenwassergebühr bekommen. Private Haushalte sollen hierdurch bei den Abwassergebühren entlastet werden, während Bebauungen mit großen versiegelten Parkplätzen und Dachflächen nun für das Wasser bezahlen müssen, das sie tatsächlich in die städtische Kanalisation einleiten.

Für den Geldbeutel des KRITICUS setzt sich die monatliche Abschlagzahlung an die Stadt dann aus Verbrauch über die Wasseruhr (hier sollen Kosten gesenkt werden) und der Abgabe für seine versiegelten Flächen (hier entstehen neue Kosten) zusammen. Insgesamt darf aber keine verdeckte Kostensteigerung vorgenommen werden. Da freut sich der KRITICUS.

Es ärgert ihn aber, dass die Stadt für eine Dienstleistung Gelder kassiert, die sie in Teilbereichen gar nicht erbringt. Versiegelt die Regenwassergebühr die Keller in der Hagelsteinstraße, der Lembkestraße, der Fehlingstraße oder den Stadtteilen, die bei Starkregen regelmäßig absaufen? – Verflucht sei, wer schlecht dabei denkt. – Vielleicht will die Stadt ja Rücklagen bilden, um irgendwann das Oberflächenabwassernetz so auszubauen, dass die betroffenen Straßen den Titel „klein Venedig“ verlieren.

Der KRITICUS hat beim Parkleitsystem schon bemerkt, dass erst Gebühren kassiert werden, um dann eine gebührenzahlerfreundliche Fläche herzurichten. Das scheint in Lübeck so Sitte zu sein und kommt dem KRITICUS vor, als ob man in den Supermarkt geht, für einen Liter Milch bezahlt, der vielleicht in einem Jahr geliefert wird. Apropos Supermarkt – will man uns wirklich glauben machen, dass Herr Aldi und Herr Lidl die gestiegenen Gebühren nicht auf ihre Produkte umlegen?

Es ist aber noch kein Ende in Sicht. Da wird im Rathaus schon wieder die Fremdenverkehrsabgabe für einige Stadtteile diskutiert. Mit Sicherheit nicht Ernst zu nehmen ist die Anregung einen Atemfrequenz und -taktzähler zu entwickeln um eine Berechnungsgrundlage zur Besteuerung der ausgestoßenen, teilverbrauchten Atemluft zu schaffen. Technische und juristische Probleme macht hier der Rückrechnungsfaktor, der nicht zu 100% verbrauchten Atemluft. Ebenfalls noch ungeklärt ist der Planstellenplan für die Rückerstattungsabwicklung.

Steuerlich noch unentdeckt ist auch der technisch schon ausgereifte Schrittzähler zur Bürgersteigabnutzungssteuer. Sollte hieraus nicht lieber eine Abgabe gemacht werden? Diese muss dann zweckgebunden nur für die Herrichtung der zukunftsträchtigen, fußläufigen Flächen verwendet werden, aber bitte nicht erst wenn Autofahren aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich ist, es sei denn der Straßenzustand zwingt uns schon vorher dazu.

Und so denkt der KRITICUS, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn wir alle unsere Einkünfte direkt nach Berlin transferieren würden, um dann nach Abzug aller Abgaben, Steuern und Diäten hoffentlich einen sich an der Hartz IV-Bemessungsgrenze orientierenden Restbetrag in bar ausbezahlt zu bekommen. Um diesen Restbetrag zielgerichtet in der heimischen Wirtschaft zu platzieren, geht der KRITICUS jetzt ein Eis essen, bevor die Restbargeldtaschensteuer in Kraft tritt.

Der Kritikus wünscht allen Lesern einen herrlichen Sommer und schließt an dieser Stelle, da die Meckersteuer, wie in der dritten Lesung beraten, auch rückwirkend erhoben werden kann.

Der KRITICUS.

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